Sozialstaatskommission

Drucksache 21/1420Antwortauf die Kleine Anfrage 21/124401.09.20254 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale SicherungStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte in einem Interview gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 1. August 2025, ab September 2025 u. a. die Sozialstaatskommission gründen zu wollen (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/2025/2025-08-01-bas-rn d.html). Mit diesem Schritt beabsichtigt die Bundesministerin, eine Überprüfung des Sozialsystems zu vollziehen. Im Einzelnen erklärte sie: „Wir haben uns vorgenommen, unsere Sozialsysteme gründlich zu überprüfen. Die Herausforderung ist: Wir haben viele verschiedene Kommissionen, die in diesem Bereich parallel laufen. Es gibt einen Staatssekretärsausschuss zum Bürokratieabbau. Im September startet die Sozialstaatskommission. Außerdem gibt es eine Renten-, eine Gesundheits- und eine Pflegekommission. Die Kunst wird sein, alle Ergebnisse zusammenzufassen. Das ist ein sehr ambitionierter Plan. Wenn der große Wurf gelingt, werden wir dafür einen Namen finden“.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 Seite 1

1Welche Mitglieder werden in die Sozialstaatskommission, die im September 2025 gegründet werden soll, berufen?

2Wer wird die Leitung der Sozialstaatskommission übernehmen?

3Wo werden die Treffen der Sozialstaatskommission stattfinden?

4Werden die Treffen der Sozialstaatskommission öffentlich, unter Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen politischen Akteuren, sein?

5In welchem Rhythmus werden die Treffen der Sozialstaatskommission stattfinden?

6Welche Themen werden von der Sozialstaatskommission bis zum 31. Dezember 2025 behandelt?

7Wie und wann werden die Ergebnisse der Sozialstaatskommission veröffentlicht?

8Welcher Stellenwert und welche Priorität werden den Ergebnissen der Sozialstaatskommission im Bundeskabinett eingeräumt, und werden die Ergebnisse ohne Einspruch anderer Ressorts umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung wird in der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von den fachlich betroffenen Bundesressorts, d. h., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf Abteilungsleitungs- bzw. Unterabteilungsleitungsebene vertreten.

Die Länder werden in der Kommission durch je ein Mitglied auf Abteilungsleitungsebene aus Bayern, Hamburg, Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vertreten, die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStB)) durch jeweils ein Mitglied ihrer Geschäftsführung. Die Federführung für die KSR liegt beim BMAS.

Die in regelmäßigen engen Abständen zwischen September und Dezember 2025 stattfindenden Sitzungen der KSR werden im BMAS, Dienstsitz Berlin, abgehalten und sind nicht öffentlich. Die Kommission führt Gespräche mit Verbänden und Interessengruppen und Fachgespräche mit externen Expertinnen und Experten durch. Zu beiden Gesprächsformaten werden auch die Mitglieder der Begleitgruppe der Koalitionsfraktionen eingeladen. Diese Begleitgruppe besteht aus Mitgliedern des Bundestages aus beiden Koalitionsfraktionen.

Die inhaltliche Arbeit der Kommission besteht in der Prüfung und Priorisierung von vorhandenen Reformvorschlägen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats – unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus. Im Sinne des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sollen folgende Themen vertieft behandelt werden: Rechtsvereinfachung, Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen, Verbesserung der Transparenz, Zusammenlegung von Sozialleistungen, Verbesserung von Erwerbsanreizen, Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung. Die Kommission wird dabei auch die Schnittstellen zu den bestehenden Digitalisierungsprozessen des Bundes bzw. von Bund und Ländern näher beleuchten.

Die Kommission wird sich im Schwerpunkt auf die Analyse steuerfinanzierter Leistungen, und deren Administration fokussieren. Gleichwohl sollen auch die Schnittstellen zwischen der Sozialversicherung und den steuerfinanzierten Leistungen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden mit Blick auf eine weitergehende Digitalisierung, Modernisierung und Verbesserung der Transparenz der Sozialverwaltung.

Die Vorstellung und Veröffentlichung des Abschlussberichts der KSR soll im Januar 2026 erfolgen. Außerdem ist eine Kabinettsbefassung geplant. Die Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts liegt im Verantwortungsbereich der fachlich betroffenen Ressorts.

Frage 9 Seite 3

Mit welchem Budget für Reisekosten wird die Sozialstaatskommission finanziell ausgestattet werden?

Antwort

Das Budget für Reisekosten ist abhängig vom Ausgang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2025.

Frage 10 Seite 3

Wird es eine Unterrichtungspflicht der Sozialstaatskommission gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages geben?

Antwort

Eine Unterrichtungspflicht der KSR gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages ist nicht vorgesehen.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 3

11Wurden bereits in den vorherigen Legislaturperioden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 Sozialstaatskommissionen oder vergleichbare Kommissionen mit gleichen Themenfeldern gegründet?

11aWenn ja, wie wurden die Ergebnisse umgesetzt?

11bWenn ja, wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht?

11cWenn nein, warum erfolgte dies nicht?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.

Seit 1949 nahmen die jeweiligen Bundesregierungen regelmäßig Politikberatung durch Kommissionen in Anspruch, bei denen auch sozialpolitische Aspekte berührt waren. Ein Überblick über die jüngeren Kommissionen finden sich beispielsweise bei: Sven T. Siefken, Expertenkommissionen der Bundesregierung, in: Handbuch Politikberatung, hrsg. von Svenja Falk, Manuela Glaab, Andrea Römmele, Henrik Schober und Martin Thunert; 2. völlig neu bearbeitete Auflage, 2019, S. 146 bis 160. Zur Veröffentlichung von Kommissionsberichten wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen und aufbereiten zu lassen.

Die Entscheidung über die Frage, ob, und wenn ja, auf welche Art und Weise Vorschläge einer Kommission umgesetzt bzw. veröffentlicht wurden, lag in der Verantwortung der Bundesregierung, die die jeweilige Kommission eingesetzt hatte.