Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (1. Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales – beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-hausha ltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&y ear=2025)?
Im Kapitel 11 07 – Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung – des Einzelplanes heißt es: „Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen Arbeitswelt kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ analysiert – u. a. [sic!] mit Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Chancen, die sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw. Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und entwickelt politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der Zukunft. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung hat die Denkfabrik u. a. ein Observatorium für Künstliche Intelligenz eingerichtet, dessen Fokus die Anwendung von KI in Unternehmen und Verwaltung ist, und mit Civic Coding eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die Gestaltung von KI einzubeziehen. Darüber hinaus entwickelt die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für neue Herausforderungen wie die Arbeit in der Plattformökonomie, oder den Beschäftigtendatenschutz in einer Arbeitswelt, die zunehmend von neuen Technologien und automatisierten Systemen geprägt ist (SDG 8)“ (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1595).
Welche Instrumente, Kennzahlen oder ähnlichen Messgrößen werden nach Kenntnis der Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Instrumenten der Strategischen Vorschau“ zugeordnet?
Die Strategische Vorausschau der Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – stellt im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sicher, dass in Ergänzung zu bestehenden Analyseinstrumenten zukünftige politische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen frühzeitig erkannt sowie ganzheitlich, fortlaufend und interdisziplinär analysiert werden. Für die Umsetzung der Strategischen Vorausschau wurde in einem europaweiten Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag „Digitale Arbeitsgesellschaft – Strategische Vorausschau“ abgeschlossen. Dabei wurden folgende Instrumente und Foresight-Prozesse passgenau für das BMAS entwickelt: ein eigenes KI-gestütztes Tool zur Themen- und Trendbeobachtung („Horizon Scanning“), welches mehrere Millionen Datenquellen berücksichtigt, Szenarien-Entwicklung, Fokusgruppen sowie vertiefende Foresight-Aktivitäten im Sinne von thematischen Tiefenanalysen (sogenannte „Deep Dives“), welche je nach Thema und Erkenntnisinteresse verschiedene etablierte Foresight-Methoden anwenden (z. B. qualitative und quantitative Literaturauswertung, Interviews mit Expertinnen und Experten, schlüsselfaktorbasierte Szenariomethode, Visual Roadmapping).
Welche „politischen Gestaltungsansätze“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach politischen Gestaltungsansätzen gefragt ist, die von der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft entwickelt wurden. Ausgehend von diesem Verständnis hat Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – eine Reihe von politischen Gestaltungsansätzen entwickelt bzw. daran mitgewirkt.
Beispielhaft können folgende Vorhaben genannt werden:
Die Gestaltung digitaler Technologien ist eine entscheidende Zukunftsfrage für den Arbeitsmarkt und das Sozialsystem in Deutschland. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen sowie einer Zunahme des Einsatzes insbesondere von Künstlicher Intelligenz (KI) als Querschnittstechnologie in Unternehmen, analysiert Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – die Entwicklungen der digitalen Transformation in Arbeit und Gesellschaft vorausschauend und in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaft sowie der betrieblichen Praxis. Dabei wurden und werden konkrete Lösungsansätze für die menschenzentrierte Nutzung von KI in Unternehmen entwickelt, wie z. B. Leitfäden für die KI-Einführung im Betrieb, Arbeitshilfen und E-Learning-Angebote zu Themen wie Datenqualität und KI oder Messinstrumente zur Selbsteinschätzung der KI-Kompetenzen von Beschäftigten. Mit den KI-Studios wurde ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen, um über die Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Risiken von KI zu informieren und Unternehmen, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen zu befähigen, KI im Arbeitskontext souverän zu nutzen und sich in die Gestaltung der Technologie einzubringen. Dies erfolgt anhand einer Reihe konkreter betrieblicher Anwendungsfälle (z. B. Präzisionsschrauben in der Industrieproduktion, Aufgaben-Management in der Pflege, Planung von Abläufen auf der Baustelle) und mit eigens entwickelten Demonstratoren. Das Angebot kann in zwei stationären KI-Studios in München und Stuttgart genutzt werden. Zudem bringen zwei KI-Infomobile das Angebot deutschlandweit direkt an die Unternehmensstandorte mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In 250 Veranstaltungen wurden in der ersten Projektlaufzeit von Anfang 2023 bis Ende 2024 mehr als 2 300 Betriebe erreicht.
Durch die kontinuierliche Beobachtung und Analyse erarbeitet Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – zentrale Erkenntnisse über aktuelle und zukünftige Handlungsfelder im Bereich der digitalen Transformation der Arbeitswelt und schafft somit eine Basis für evidenzbasierte Politikgestaltung. Dies erfolgt in verschiedenen Forschungsprojekten bspw. in Form einer bevölkerungsrepräsentativen Längsschnittstudie, welche die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur Nutzung von KI-Technologien in der Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum misst.
Um vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalen Arbeitswelt rechtssichere und zukunftsweisende Empfehlungen für den Beschäftigtendatenschutz zu erarbeiten, hat die Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – im Sommer 2020 einen interdisziplinären Beirat zum Beschäftigtendatenschutz ins Leben gerufen und dessen Arbeit koordiniert und begleitet. Seine Ergebnisse legte der unabhängige Beirat im Januar 2022 vor. Auf die Empfehlungen des Beirats zum Beschäftigtendatenschutz aufbauend erarbeitete Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) ein gemeinsames Papier mit Vorschlägen der beiden Ressorts zu insgesamt zwölf Regelungsbereichen für ein eigenständiges Beschäftigtendatengesetz. Im Frühjahr 2023 fand auf der Basis des Vorschlagspapiers ein von Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – organisierter Stakeholderdialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sozialpartnern, Unternehmen, Betriebs- und Personalräten, Verbänden, Wissenschaft sowie Aufsichtsbehörden statt.
Angesichts der Entwicklungen bei der Organisation von Arbeit über digitale Plattformen hat Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – im Jahr 2020 Eckpunkte zu fairer Arbeit in der Plattformökonomie erarbeitet. Im Kontext des Umsetzungsprozesses der EU-Plattform-Richtlinie hat Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – im Oktober 2024 einen Stakeholder-Dialog mit einem breiten Spektrum von Akteuren der Plattformökonomie (u. a. Plattformen, Verbände, Plattformtätige sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) durchgeführt.
Aufgrund der branchenübergreifend zunehmenden Verbreitung von Algorithmischem Management haben Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – und die IG Metall gemeinsam eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Algorithmisches Management“ durchgeführt. Die Arbeitsgruppe hat im März 2023 das Arbeitspapier „Daten und Gute Arbeit – Algorithmisches Management im Fokus“ veröffentlicht.
Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – hat für das BMAS auch einen aktiven Beitrag zur Entwicklung internationaler Gestaltungsansätze im Bereich KI geleistet, unter anderem zur Erklärung der G7 Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister unter italienischer Präsidentschaft, die als Anhang einen Aktionsplan zur menschenzentrierten Entwicklung und Nutzung sicherer, zuverlässiger und vertrauenswürdiger KI in der Arbeitswelt enthielt (www.g7it aly.it/wp-content/uploads/G7-2024-LEM-Declaration.pdf) und zum „Code of Conduct“ für Organistionen, die KI-Systeme entwickeln aus dem sogenannten Hiroshima Prozess unter japanischer G7-Präsidentschaft.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zielt auf eine Digitalpolitik, die ausgerichtet ist auf Souveränität, Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt. Mit der ressortübergreifenden Initiative Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl von den Gründungsmitgliedern BMAS, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Kooperationspartner Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde in der letzten Legislaturperiode eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die Gestaltung von KI einzubeziehen. Ziel ist, unter Einbeziehung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure (u. a. aus der Wissenschaft, Wirtschaft, organisierten Zivilgesellschaft, d. h. Verbänden, Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Unternehmen) ein sichtbares und wirksames Innovationsnetz zu entwickeln, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI langfristig unterstützt und sichert. Durch die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit einer gemeinsam gesteuerten Geschäftsstelle, gemeinsamen Haushaltsmitteln und zusammengeführten Programmen und Aktivitäten trägt die Initiative zur Modernisierung der Verwaltungsarbeit bei. Für eine Digitalpolitik, die – so der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode – auch Gesellschaftspolitik sein soll, sind die Daten- und KI-Kompetenzen in der Breite entscheidend, die allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe, eine informierte Haltung zu den Technologien mit ihren Vorteilen und Grenzen sowie die Realisierung von Digitalprojekten zur Lösung von Problemen der Daseinsvorsorge ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck bündeln die Ressorts ihre Förderprogramme und bieten unterschiedliche finanzielle und ideelle Unterstützungsformate (z. B. als Anschubunterstützung von 79 Projekten im Ideenstadium, um ihre Weiterentwicklung zu befördern; als Mentoring von 36 fortgeschritteneren Projekten durch Workshops und Coachings, u. a. zu Fragen von Finanzierung, Skalierung, Verstetigung und Businesspartnersuche; durch die Civic Coding-Projektberatung, bei der bisher insgesamt 130 Projekte individuell und niederschwellig zu Fragen von Technikeinsatz oder Organisationsfragen beraten werden). Darüber hinaus dienen Informations- und kompetenzbildende Angebote dazu, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an relevanten regulatorischen Fragen rund um KI und Gemeinwohl zu erhöhen – z. B. durch die Schulungsreihe „Civic Coding x ZVKI“ (= Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz), bei der in fünf Workshops vermittelt wurde, wie und durch wen sich die Zivilgesellschaft an Normungs- und Standardisierungsprozessen im Kontext der KI-Verordnung beteiligen kann. Mit diesem Handlungsfeld soll die Lücke zu Unternehmen bei der rechtlichen Befähigung von zivilgesellschaftlichen Akteuren verringert werden. Alle Aktivitäten werden auf dem Webportal gebündelt, das mit seinem Communitybereich der Vernetzung, gemeinsamen Arbeit an Projekten und dem Informationsaustausch dient. Civic Coding wurde als Leuchtturmprojekt als Teil der Digitalstrategie aufgenommen und durch deren Beirat begleitet.
Welche externen Experten haben nach Kenntnis der Bundesregierung im „Observatorium für Künstliche Intelligenz“ seit März 2020 mitgearbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Name des externen Experten, Organisation bzw. Institution des externen Experten, Position des externen Experten, Format, in dem der externe Experte arbeitet [Lab, Workshops, Projektgruppe etc.] und Thema aufschlüsseln)?
Das Observatorium Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft (kurz: KI-Observatorium) ist ein zentraler Pfeiler der arbeits- und sozialpolitischen Gestaltung von KI – insbesondere vor dem Hintergrund der stark steigenden Nutzung und Verbreitung der Technologie. Zentrale Aufgabe des KI-Observatoriums ist es, die Auswirkungen von KI auf Fragen von Arbeitsproduktivität und Arbeitsqualität, Mensch-Maschine-Interaktionen, Kompetenzanforderungen oder Ungleichheit zu untersuchen, frühzeitig politische Handlungsbedarfe zu identifizieren und konkrete Lösungen zur menschenzentrierten Gestaltung von KI aus der betrieblichen Praxis heraus zu erarbeiten (z. B. Tools zur Befähigung von Beschäftigten und Interessenvertretungen, Leitlinien für die menschenzentrierte Einführung von KI in Unternehmen und Software zur menschlichen Aufsicht von KI). Seit der Einrichtung des KI-Observatoriums im März 2020 geschieht dies im engen Dialog und gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Eine namentliche Auflistung aller Expertinnen und Experten inklusive der erfragten weiteren Merkmale, die in den letzten fünfeinhalb Jahren in Projekten des KI-Observatoriums mitgewirkt haben, ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung einer Fristverlängerung könnte zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen wäre. Zur Beantwortung der Fragen wären Recherchearbeiten zu jedem Einzelfall hinsichtlich ihrer aktuellen Tätigkeit bzw. Position nötig. Diese können sich mit Blick auf den erfragten Zeitraum seit März 2020 deutlich verändert haben. Die Anlage 1 im Anhang* enthält eine Übersicht der Organisationen, mit denen das KI-Observatorium seit März 2020 gearbeitet hat. Bei einem Großteil der genannten Organisationen waren dabei deutlich mehr als eine Person beteiligt. Zudem können auf der Webseite www.ki-observatorium.de alle aktuellen Projekte des KI-Observatoriums und die dazugehörigen Organisationen eingesehen werden.
PDF-Seiten 8–9 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele und welche Formate (Labs, Workshops, Projektgruppen etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom „Observatorium für Künstliche Intelligenz“ seit März 2020 durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Name und Art des Formates, Thema, Zeitpunkt, Laufzeit, Ort, Gemeinde und Bundesland aufschlüsseln)?
Seit März 2020 wurden durch oder unter Beteiligung des KI-Observatoriums zahlreiche Formate, wie zum Beispiel Fachdialoge, KI-Labs, Workshops oder Paneldiskussionen, durchgeführt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie fanden Veranstaltungen in den Jahren 2020 bis 2022 in eingeschränktem Maß statt. Eine Auflistung findet sich in der Anlage 2 im Anhang.*
PDF-Seiten 10–12 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
5War die Denkfabrik Digitale Arbeitsgemeinschaft in der 20. Legislaturperiode nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung von gesetzlichen Regelungen beteiligt?
5aWenn ja, welcher Beitrag wurde zu welchem Gesetzentwurf geleistet?
5bWenn nein, warum erfolgte dies nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Abteilung D – Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – war in der 20. Legislaturperiode an der Entwicklung einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beteiligt. Schwerpunkte betrafen dabei die Themenbereiche KI-Regulierung, Beschäftigtendatenschutz, Neue Geschäftsmodelle – Plattformarbeit sowie Datenpolitik. Je nach Ergebnis der fachlichen Prüfung bei der Beteiligung wurden dabei konkrete Beiträge zu gesetzlichen Regelungen geleistet. Beispielhaft können folgende Vorhaben genannt werden:
• Beteiligung an den Verhandlungen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
• Beteiligung an der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
• Beteiligung an der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – CM(2024)52
• Beteiligung an der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung)
• Erarbeitung eines Referentenentwurfs für ein Beschäftigtendatengesetz
• Beteiligung an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für ein Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz)
• Beteiligung an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG)
• Prüfung des Gesetzentwurfs für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
• Beteiligung an der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates
• Beteiligung an der der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847
• Beteiligung an der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
• Federführende Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
• Erarbeitung eines Referentenentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit • Federführende Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einer Normsetzung zu Menschwürdiger Arbeit in der Plattformökonomie durch die Internationale Arbeitsorganisation
• Beteiligung an der Erarbeitung einer Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)
• Beteiligung an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung)
• Beteiligung an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
• Beteiligung an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes.