Abschiebeflug mit Straftätern nach Afghanistan

Drucksache 21/1354Antwortauf die Kleine Anfrage 21/122525.08.20254 Seiten12 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 18. Juli 2025 startete am Flughafen Leipzig ein Abschiebeflug mit einem Charterflugzeug der Fluglinie Qatar, der 81 Straftäter in ihr Herkunftsland Afghanistan zurückbrachte. Im ARD-Morgenmagazin sagte der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt, dass es sich bei den Abgeschobenen um „schwere und schwerste Straftäter“ handeln würde (www.faz.net/aktuell/politi k/inland/bundesregierung-schiebt-straftaeter-nach-afghanistan-ab-11059656 4.html). Unklar bleibt in den Presseberichten, in welchem Umfang diese Straftäter ihre Haftstrafen bereits in Deutschland verbüßt haben und ob sie gegebenenfalls in Afghanistan ihre Reststrafe verbüßen werden. Laut einem weiteren Pressebericht haben die abgeschobenen Straftäter ein sogenanntes Handgeld in Höhe von 100 bis 1 000 Euro erhalten (www.focus.de/politik/deutschland/81straftaeter-abgeschoben-nach-landung-machen-afghanen-deutschland-ansage_ 23cbca06-a148-4d4c-ab12-c355b45f4a79.html). Einige der abgeschobenen Afghanen haben laut diesem Pressebericht angekündigt, wieder nach Deutschland zurückkehren zu wollen (ebd.).

Frage 1 Seite 1

Wegen welcher Strafdelikte wurden die 81 am 18. Juli 2025 abgeschobenen Afghanen in Deutschland verurteilt, welches Strafmaß verhängte das Gericht, und in welchem Umfang wurde die Strafe in Deutschland bis zur Abschiebung verbüßt (bitte tabellarisch für alle 81 Straftäter einzeln aufführen)?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit insbesondere die Durchführung von Abschiebungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei.

Frage 2 Seite 2

Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die abgeschobenen Straftäter etwaige Reststrafen im Strafvollzug in Afghanistan verbüßen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Vollstreckung von in Deutschland verhängten Kriminalstrafen erfolgt in der Regel im Inland oder in Staaten, mit denen entsprechende Abkommen abgeschlossen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine bilateralen Abkommen mit Afghanistan zur Strafvollstreckung.

Frage 3 + 4 + 5 Seite 2

3Haben die 81 abgeschobenen Straftäter finanzielle Hilfen in Form eines Handgeldes oder in anderer Form erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte für alle 81 Straftäter einzeln angeben, wenn es individuelle Abweichungen in der Höhe gibt)?

4Wird das Handgeld, sofern ein solches ausgehändigt wurde, vom Bund oder von den Bundesländern getragen?

5Auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solches Handgeld (vgl. Fragen 4 und 5) ausgehändigt, wenn ein solches tatsächlich ausgehändigt wurde?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bund hat kein Handgeld gezahlt. Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen, ob, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe ein Handgeld von den Ländern an abgeschobene Personen ausgezahlt wird, liegt bei den Ländern.

Frage 6 Seite 2

Aus welchen Bundesländern wurden die 81 Straftäter jeweils zur Abschiebung übergeben (bitte jeweils die Anzahl der Abgeschobenen pro Bundesland nennen)?

Antwort

Die Angaben zur Frage nach den beteiligten Ländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 13 Zeilen × 3 Spalten
1Baden-Württemberg13
2Bayern15
3Berlin4
4Brandenburg1
5Hamburg2
6Hessen9
7Niedersachsen15
8Nordrhein-Westfalen7
9Rheinland-Pfalz6
10Sachsen-Anhalt2
11Schleswig-Holstein3
12Thüringen4
Gesamt81
Frage 7 + 8 Seite 3

7Wurden den afghanischen Behörden Zusagen über finanzielle Zahlungen gemacht, damit die 81 Straftäter nach Afghanistan einreisen dürfen, und wenn ja, in welcher Höhe?

8Wurden in den Verhandlungen mit den afghanischen Behörden anderweitige Zusagen seitens der Bundesregierung gemacht, damit die 81 Afghanen nach Afghanistan einreisen durften?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Abschiebung vom 18. Juli 2025 wurde vermittelt durch den Staat Katar im Rahmen der gemeinsamen strategischen Sicherheitspartnerschaft, ohne dass hierfür eine Gegenleistung erbracht wurde. Zu den Einzelheiten der Abstimmungen kann die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung nehmen.

Frage 9 Seite 3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass die abgeschobenen Afghanen nicht nach Deutschland zurückkommen werden?

Antwort

§ 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ermöglicht den zuständigen Landesbehörden den Erlass von Einreise- und Aufenthaltsverboten im jeweiligen Einzelfall. Verstöße gegen derartige Verbote können u. a. im Rahmen von Grenzkontrollen festgestellt werden.

In Fällen, in denen eine Entscheidung nach § 456a der Strafprozessordnung (StPO) getroffen wurde, kann bei Rückkehr des Verurteilten die Vollstreckung nachgeholt werden (§ 456a Absatz 2 Satz 1 StPO).

Frage 10 Seite 3

Welche Kosten hat der Abschiebecharterflug der 81 Afghanen insgesamt verursacht?

Antwort

Die Kosten können noch nicht abschließend beziffert werden.

Frage 11 Seite 3

Wurden die 81 abgeschobenen Afghanen für die Kosten der Abschiebung ganz oder zumindest teilweise in Anspruch genommen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Kosten, die durch die Durchsetzung einer Abschiebung entstehen, hat gemäß § 66 Absatz 1 AufenthG grundsätzlich die von der Maßnahme betroffene Person zu tragen. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.

Frage 12 Seite 3

Wie viele afghanische Staatsbürger halten sich derzeit in Deutschland auf, deren Asylantrag abgelehnt wurde?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben sich zum Stichtag 30. Juni 2025 173 971 afghanische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten, bei denen im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war.

Allerdings bedeutet alleine die Speicherung eines abgelehnten Asylantrags im AZR nicht, dass die betroffene Person ausreisepflichtig wäre. Die Ausreisepflicht entfällt beispielsweise bei Erteilung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Frage 13 Seite 4

Wie viele afghanische Staatsbürger halten sich derzeit in Deutschland auf, die bereits strafrechtlich verurteilt wurden?

Antwort

Aufgrund der Länderzuständigkeit kann die Bundesregierung hierzu keine Aussage treffen.

Frage 14 Seite 4

Wie viele afghanische Staatsbürger verbüßen derzeit in Deutschland eine Haftstrafe?

Antwort

Aufgrund der Länderzuständigkeit kann die Bundesregierung hierzu keine Aussage treffen.

Frage 15 Seite 4

Wie viele afghanische Staatsbürger möchte die Bundesregierung nach Afghanistan abschieben, und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen?

Antwort

Eine konkrete Anzahl weiterer geplanter Rückführungsmaßnahmen kann nicht benannt werden.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll es weitere Abschiebungen nach Afghanistan geben, beginnend mit Straftätern und Gefährdern.