Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Opfer extremistischer Gewalt sehen sich häufig nicht nur den unmittelbaren physischen und psychischen Folgen der Tat ausgesetzt, sondern geraten auch in wirtschaftliche Notlagen. Um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen Rechnung zu tragen und eine angemessene Unterstützung sicherzustellen, wurden Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten eingeführt (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/Extremism usTerrorismus/Extremismus/Extremismus_node.html). Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Opfer sowie deren Hinterbliebene in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig von einer abschließenden strafrechtlichen Bewertung der Tat oder der etwaigen Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüchen auf zivilrechtlichem Weg.
Es ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichem Interesse, in welchem Umfang dieses Instrument eingesetzt wird, wie viele Anträge gestellt und bewilligt wurden, wie sich die Bewilligungspraxis auf verschiedene Gruppen von Betroffenen verteilt und in welcher Höhe finanzielle Mittel tatsächlich bereitgestellt wurden.
sam in Kapitel 0718 des Einzelplans 07 im einheitlichen Titel 681 01 bewirtschaftet. Der vor dem Haushaltsjahr 2023 noch eigenständig bestehende Titel 681 02 ist in dem Titel 681 01 unter Zusammenführung der Mittelhöhe aufgegangen.
Unter Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD zu „Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten, Stand: 30. Juni 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/3231 werden die nachfolgenden Angaben zu den Fragen jeweils für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 gefasst.
1Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich von Hinterbliebenen und Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt für
1arechtsextremistische,
1bantisemitische,
1clinksextremistische,
1dislamistische und
1esonstige Übergriffe (bitte nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?
a) Rechtsextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 256 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen rechtsextremistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 8 | 26 | 34 |
| 2023 | 3 | 87 | 90 |
| 2024 | 9 | 86 | 95 |
| 2025 | 1 | 36 | 37 |
b) Antisemitismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt sieben Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 0 | 0 |
| 2023 | 0 | 2 | 2 |
| 2024 | 0 | 4 | 4 |
| 2025 | 0 | 1 | 1 |
c) Linksextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern linksextremistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 1 | 1 |
| 2023 | 0 | 1 | 1 |
| 2024 | 0 | 0 | 0 |
| 2025 | 0 | 0 | 0 |
d) Islamismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 119 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen islamistischer Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 7 | 7 |
| 2023 | 5 | 12 | 17 |
| 2024 | 5 | 9 | 14 |
| 2025 | 3 | 78 | 81 |
e) Sonstiger Extremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 64 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch motivierter Taten gestellt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 8 | 8 |
| 2023 | 0 | 31 | 31 |
| 2024 | 0 | 17 | 17 |
| 2025 | 0 | 8 | 8 |
f) Mehrfachnennungen
Die Einordnung der Anträge in die verschiedenen oben genannten Bereiche erfolgt nach Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller. Im Betrachtungszeitraum haben fünf Antragstellerinnen und Antragsteller in ihren Anträgen jeweils mehrere Bereiche angegeben, die gleichzeitig betroffen seien. Diese werden nachfolgend im Einzelnen aufgeführt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen der Antrag durch das BfJ erfasst wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 0 | 0 |
| 2023 | 0 | 3 (A/S; S/I; A/I)* | 3 |
| 2024 | 0 | 1 (I/A/S)* | 1 |
| 2025 | 0 | 1 (I/A)* | 1 |
* A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus
* A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus
g) Keine Angabe
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden zwei Anträge auf Härteleistungen von Opfern extremistisch motivierter Taten gestellt, bei denen im Antrag keine Angabe zum extremistischen Motiv erfolgte.
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 0 | 0 |
| 2023 | 0 | 0 | 0 |
| 2024 | 0 | 2 | 2 |
| 2025 | 0 | 0 | 0 |
2Wie viele Anträge von Hinterbliebenen und Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt
2arechtsextremistische,
2bantisemitische,
2clinksextremistische,
2dislamistische und
2esonstige Übergriffe (bitte getrennt nach Opfern oder Hinterbliebenen sowie Art der genannten Anträge und nach Jahren auflisten)?
Die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 erfolgten Bewilligungen werden nach Art des Extremismus und nach Jahrgängen aufgelistet. Die Bewilligungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem Betrachtungszeitraum eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere Anträge.
a) Rechtsextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 192 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen rechtsextremistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 8 | 19 | 27 |
| 2023 | 3 | 101 | 104 |
| 2024 | 6 | 46 | 52 |
| 2025 | 5 | 4 | 9 |
b) Antisemitismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt vier Anträge auf Härteleistungen von Opfern antisemitischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 1 | 1 |
| 2023 | 0 | 1 | 1 |
| 2024 | 0 | 2 | 2 |
| 2025 | 0 | 0 | 0 |
c) Linksextremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 keine Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen linksextremistischer Taten bewilligt.
d) Islamismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 89 Anträge auf Härteleistungen von Opfern und Hinterbliebenen islamistischer Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 6 | 6 |
| 2023 | 5 | 13 | 18 |
| 2024 | 4 | 3 | 7 |
| 2025 | 3 | 55 | 58 |
e) Sonstiger Extremismus
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 16 Anträge auf Härteleistungen von Opfern sonstiger extremistisch motivierter Taten bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 0 | 0 |
| 2023 | 0 | 3 | 3 |
| 2024 | 0 | 5 | 5 |
| 2025 | 0 | 8 | 8 |
f) Mehrfachnennungen
Es wurden in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 insgesamt vier Anträge von Antragstellerinnen und Antragsteller, die in ihren Anträgen jeweils mehrere betroffene Bereiche angegeben hatten, bewilligt (und zwar aufgeteilt nach Jahrgängen, in denen über den Antrag durch das BfJ entschieden wurde).
| Jahr | Hinterbliebene | Opfer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0 | 1(A/I)* | 1 |
| 2023 | 0 | 1 (A/I)* | 1 |
| 2024 | 0 | 0 | 0 |
| 2025 | 0 | 2 (A/S; A/I)* | 2 |
* A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus
* A: Antisemitismus * S: Sonstiger Extremismus * I: Islamismus
Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 60 Anträge abgelehnt. Die Ablehnungen bezogen sich nicht nur auf Anträge, die in dem Betrachtungszeitraum eingegangen sind, sondern teilweise auch auf ältere Anträge. Die Ablehnungen erfolgten, da die in der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen hinsichtlich eines extremistischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen werden statistisch nicht erfasst.
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich gestellt
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden beim Bundesamt für Justiz insgesamt 298 Anträge auf Härteleistung von Hinterbliebenen und Opfern terroristischer Taten gestellt, davon 66 in Bezug auf Taten im Inland und 232 in Bezug auf Taten im Ausland.
im Inland sowie
| Jahr | gestellte Anträge |
|---|---|
| 2022 | 1 |
| 2023 | 5 |
| 2024 | 35 |
| 2025 | 25 |
im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?
| Jahr | gestellte Anträge |
|---|---|
| 2022 | 9 |
| 2023 | 14 |
| 2024 | 167 |
| 2025 | 42 |
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit dem 30. Juni 2022 jährlich bewilligt
In dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2025 wurden 244 Anträge auf Härteleistungen von Hinterbliebenen und Opfern terroristischer Taten bewilligt, davon 38 in Bezug auf Taten im Inland und 206 in Bezug auf Taten im Ausland.
im Inland sowie
| Jahr | bewilligte Anträge |
|---|---|
| 2022 | 0 |
| 2023 | 0 |
| 2024 | 18 |
| 2025 | 20 |
im Ausland (bitte nach Jahren auflisten)?
| Jahr | bewilligte Anträge |
|---|---|
| 2022 | 9 |
| 2023 | 11 |
| 2024 | 150 |
| 2025 | 36 |
Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Gewalt, und in wie vielen Fällen fand dies statt?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden 25 Anträge auf Bewilligung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten abgelehnt. Die Anträge wurden abgelehnt, da die in der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021 dargelegten Voraussetzungen hinsichtlich eines terroristischen Tatmotivs nicht mit dem Beweismaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnten. Die Gründe im Einzelnen werden statistisch nicht erfasst.
In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von terroristischen Taten ausgezahlt.
| Jahr | Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro) |
|---|---|
| 2022 | 428 400 |
| 2023 | 365 700 |
| 2024 | 3 007 000 |
| 2025 | 649 000 |
In welcher Höhe wurden seit dem 30. Juni 2022 Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden folgende Härteleistungsbeträge an Hinterbliebene und Opfer von extremistischen Taten ausgezahlt.
| Jahr | Ausgezahlte Härteleistungen (in Euro) |
|---|---|
| 2022 | 470 750 |
| 2023 | 1 097 250 |
| 2024 | 616 150 |
| 2025 | 513 880 |
Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Höhe der Mittel, die an Opfer und Hinterbliebene ausgereicht wird?
Die Grundlage für die Bewilligung von Härteleistungen an Opfer terroristischer und extremistischer Taten ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt vom 26. August 2021. Die wesentlichen Leistungen sind:
Hinterbliebene
Nach § 5 Absatz 1 der Richtlinie werden an Hinterbliebene pauschale Härteleistungen für den Verlust einer oder eines nahen Angehörigen sowie zur Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts bewilligt.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Richtlinie erhalten Hinterbliebene, die ihren Ehepartner, ein Kind oder einen Elternteil verloren haben, eine Pauschale in Höhe von 30 000 Euro und Hinterbliebene, die einen Geschwisterteil verloren haben, eine Pauschale in Höhe von 15 000 Euro.
Darüber hinaus können nach § 5 Absatz 3 der Richtlinie Pauschalen zur Abmilderung eines Unterhaltsverlusts für Hinterbliebene bewilligt werden. Die Pauschale zur Abmilderung eines möglichen Unterhaltsverlusts beträgt für hinterbliebene Ehepartner 25 000 Euro. Die Pauschale für hinterbliebene Kinder ist abhängig von deren Alter zum Zeitpunkt der Tötung ihres Elternteils:
Für Kinder bis zu 6 Jahren: 45 000 Euro.
Für Kinder von 7 bis 12 Jahren: 35 000 Euro.
Für Kinder von 13 bis 18 Jahren 25 000 Euro.
Nach Maßgabe von § 5 Absatz 4 der Richtlinie können Härteleistungen für Bestattungskosten bewilligt werden (grundsätzlich eine Pauschale für ein Grabmal in Höhe von 2 000 Euro, gegebenenfalls restliche Bestattungskosten).
Verletzte Opfer
Verletzte Opfer erhalten Härteleistungen nach Maßgabe von § 6 der Richtlinie zum Ausgleich immaterieller Schäden für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Bei der Festsetzung der Höhe der Härteleistung für die immateriellen Schäden erfolgt eine Orientierung an den von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätzen bei der Festsetzung von Schmerzensgeldern und an den Zielen der Richtlinie (§ 6 Absatz 2 der Richtlinie).
Gemäß § 6 Absatz 3 der Richtlinie kann darüber hinaus gegebenenfalls zur Abmilderung möglicher Nachteile beim beruflichen Fortkommen eine Pauschale gezahlt werden. Diese beträgt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die kausal auf die Tat zurückzuführen ist, 20 000 Euro, bei geringerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger.
Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine extremistische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
Bei der Prüfung der Frage, ob die Tat, die einem Antrag auf Bewilligung einer Härteleistung zugrunde liegt, einen extremistischen Hintergrund hat, orientiert sich das BfJ grundsätzlich an dem Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität.
Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/der Täterin Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters/der Täterin bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.
Ob hinsichtlich der konkreten Tat von einem extremistischen Hintergrund ausgegangen werden kann, wird in jedem Einzelfall geprüft. Hierfür müssen hinreichende objektive Anhaltspunkte vorliegen, die in einer Gesamtschau gewürdigt werden. Nach § 3 Absatz 4 der Richtlinie kann eine Härteleistung bewilligt werden, wenn ihre Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können.
Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine terroristische Tat von einer sonstigen Tat zu unterscheiden?
Das BfJ orientiert sich bei der Prüfung eines Antrags auf Gewährung einer Härteleistung, der in Bezug auf eine terroristische Tat gestellt wird, an den Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser ein Ermittlungsverfahren gemäß § 129a beziehungsweise § 129b des Strafgesetzbuches einleitet, wird davon ausgegangen, dass die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen terroristischen Hintergrund aufweist.