Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 27. und 28. Mai 2025 führte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Essen einen Innenstadtkongress durch (www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Ver anstaltungen/DE/AktuelleTermine/2025/0527_innenstadtkongress.html).
Seit 2021 wird das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit bis zu 218 Mio. Euro an Bundesmitteln ergänzend zur Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt, und in 217 Kommunen werden modellhaft Lösungswege zur Innenstadt- und Zentrenentwicklung erprobt (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/stadtentwicklung/ziz/broschu ere-programm-ziz.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 3).
In den neuen Bundesländern ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen ein besonderer Problemdruck für die Innenstädte gegeben.
Mehr als 60 Prozent der Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderung fließen in die Innenstädte, Zentren und Ortskerne. Sofern die innenstadtnahen Bereiche hinzugezählt werden, sind es mehr als 80 Prozent. Die in dieser Legislaturperiode geplante schrittweise Verdoppelung der Bundesmittel für die Städtebauförderung wird insbesondere auch der Entwicklung der Innenstädte und Zentren zu Gute kommen.
1In welchem Umfang wurden die 63 Kommunen (www.bmwsb.bund.de/Sh aredDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/stadtentwicklung/ziz/brosch uere-programm-ziz.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 10 f.) in den neuen Bundesländern aus dem Programm unterstützt?
2Gab es weitere Mittel zur Städtebauförderung in den neuen Bundesländern, und wenn ja, in welcher Höhe?
3Wie ist die zentralörtliche Einstufung der geförderten ostdeutschen Gemeinden?
4Wie ist die strukturelle Einstufung der geförderten ostdeutschen Gemeinden (wachsend, überdurchschnittlich wachsend, schrumpfend)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Angaben zu den 63 im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten ostdeutschen Kommunen (ohne Berlin) sind in der beifügten Anlage dargestellt.*
Es werden die Bundesfinanzhilfen seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung (2020) ausgewiesen.
PDF-Seiten 3–4 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Anträge aus dem Projektaufruf aus den neuen Bundesländern erhielten keinen positiven Bewilligungsbescheid, und welche Gründe waren hierfür maßgeblich?
Auf den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ vom 21. Juli 2021 wurden aus allen Bundesländern insgesamt 351 Interessenbekundungen, darunter 96 aus den fünf ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) eingereicht. 63 ostdeutsche Kommunen (ohne Berlin), also rund zwei Drittel der antragstellenden Kommunen, erhielten einen Zuwendungsbescheid.
Die Interessenbekundungen, die im Rahmen des zur Verfügung stehenden Mittelvolumens nicht berücksichtigt werden konnten, hatten niedrigere Bewertungen als die ausgewählten Interessenbekundungen. Es handelte sich um ein Wettbewerbsverfahren. Die Auswahlkriterien sind dem Projektaufruf vom 21. Juli 2021 zu entnehmen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/innenstadtstrategie-projektaufruf.pdf?__blob=pub licationFile&v=1).