Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11255 wurde unter anderem erfragt, wie sich die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms entwickelt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten aktualisiert werden.
Wie hat sich die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 30. Juni 2025 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung der Höhe der zur Verfügung stehenden Fördergelder, und in welcher Höhe wurden Fördergelder seit Bestehen des Projektes ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘“ (Bundestagsdrucksache 19/1012) verwiesen. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 30. Juni 2020“ (Bundestagsdrucksache 19/24881) verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘“ (Bundestagsdrucksache 20/181) verwiesen. Für die Haushaltsjahre Für das Haushaltsjahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11255) verwiesen.
Für das Haushaltsjahr 2024 hat der Haushaltsgesetzgeber für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 182 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ausgereicht wurden Haushaltsmittel in Höhe von 171,8 Mio. Euro.
In welcher Höhe wurden die Landesdemokratiezentren seit Bestehen des Bundesprogramms bis zum 30. Juni 2025 jährlich mit jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahren auflisten)?
Für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘“ (Bundestagsdrucksache 19/1012) verwiesen. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 30. Juni 2020“ (Bundestagsdrucksache 19/24881) verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘, Stand 30. September 2021“ (Bundestagsdrucksache 20/181) verwiesen. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 31. Dezember 2022“ (Bundestagsdrucksache 20/5761) verwiesen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11255) verwiesen. Im Jahr 2024 betrug die Fördersumme für die Landes-Demokratiezentren rund 31,8 Mio. Euro.
Mit den in allen Ländern geförderten Landes-Demokratiezentren wird ein bedarfsorientiertes und an die jeweiligen Herausforderungen angepasstes Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung und der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung bereitgestellt. Zudem stellt die Bündelung und Vernetzung überregionaler, regionaler und lokaler Maßnahmen in den Themenfeldern des Bundesprogramms auf der Ebene des jeweiligen Landes einen Schwerpunkt der Arbeit der Landes-Demokratiezentren dar.
Welche Veröffentlichungen wurden mithilfe von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 30. Juni 2025 herausgegeben, und wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben auflisten)?
Für die Veröffentlichungen im Haushaltsjahr 2024 wird auf die Anlage verwiesen.* Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘“ (Bundestagsdrucksache 19/1012), auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘, Stand 30. September 2021“ (Bundestagsdrucksache 20/181), auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 31. Dezember 2022“ (Bundestagsdrucksache 20/5761) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ – Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11255) verwiesen.
PDF-Seiten 4–29 (26 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen