Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617)

Drucksache 21/1189Antwortauf die Kleine Anfrage 21/104511.08.20252 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenPolitisches Leben, ParteienÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An­ frage auf Bundestagsdrucksache 21/617 zum Anlass für Nachfragen. In ihrer Antwort vom 20. Juni 2025 hat die Bundesregierung sämtliche Einzelfragen (1 bis 7) nach Lesart der Fragesteller pauschal damit abgetan, dass man derzeit prüfe, wie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekün­ digten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden könnten. Aus Sicht der Fragesteller ist diese pauschale Aus­ kunft dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages gemäß Arti­ kel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht angemessen und lässt Zweifel aufkommen, ob der betreffenden Passage des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD überhaupt eine belastbare inhaltliche Konzeption zugrunde liegt. Gerade angesichts der in der ursprünglichen Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/418 angespro­ chenen verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Implikationen – darunter Fragen zur Gleichbehandlung, politischen Neutralität und zur Reich­ weite staatlicher Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche Organisationen – hätte es nach Auffassung der Fragesteller einer substanziellen Beantwortung bedurft.

Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller nicht nur entscheidend, ob die Bundesregierung inzwischen in der Lage ist, die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/418 formulierten Einzelfragen inhaltlich zu beant­ worten. Vielmehr stellt sich ihnen auch die Frage, ob und in welcher Form bei der laufenden Prüfung überhaupt Kriterienkataloge oder konzeptionelle Über­ legungen entwickelt wurden, etwa zur Abgrenzung des Gewerkschaftsbe­ griffs, zur politischen Neutralität als Fördervoraussetzung oder zum Umgang mit Organisationen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straf­ taten gerichtet ist.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Hat die Bundesregierung ihre Prüfung, wie die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen An­ reize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können, bereits abgeschlossen und ist im Zuge dessen nun in der Lage, die Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundestags­ drucksache 21/617 inhaltlich zu beantworten?

2Wenn ja, wie lauten die inhaltlichen Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundes­ tagsdrucksache 21/617?

3Wenn nein, kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wann sie ihre Prüfung, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen An­ reize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können, abzuschließen gedenkt und ob sie im Zuge dessen inhaltliche Ant­ worten zu den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundestagsdrucksache 21/617 nachreichen wird?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich des Vorhabens, die Mitglied­ schaft in Gewerkschafen durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver zu machen, ist noch nicht abgeschlossen.