Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10526 wurde unter anderem erfragt, wie viele Verfahren seit dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2023 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht und ergänzt werden.
absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgende). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Wie viele Verfahren wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der Ermittlungsverfahren, die der GBA in den Jahren 2013 bis 2023 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526 (neu) verwiesen.
Im Jahr 2024 hat der GBA 402 und vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 89 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet.
2Wie viele Verfahren mit Bezug zum
2aislamistischen Terrorismus,
2bRechtsextremismus,
2cLinksextremismus und
2dAusländerextremismus wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren, die der GBA in den Jahren 2013 bis 2023 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526 (neu) verwiesen.
Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren, die der GBA ab dem Jahr 2024 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 21/42 verwiesen (Stand: 10. April 2025).
Hierbei gilt unverändert, dass die Verfahren in Bezug auf Islamisten überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban betreffen und Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan aufweisen. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben.
Wie viele Verfahren mit Bezug zu keiner der in Frage 2 genannten Kategorien, welche aber als extremistisch eingestuft werden, wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 30. Juni 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/2994 verwiesen.
Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der in den Jahren 2013 bis 2023 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegebenen fragegegenständlichen Verfahren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526 (neu) verwiesen.
Im Jahr 2024 hat der GBA 169 und vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 42 der genannten Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Zum Verfahrensabschluss von Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, gibt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellungnahme ab.