Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) lag im Mai 2025 bei 2,9 Millionen, die Zahl der Regelleistungsberechtigten bei 5,3 Millionen (statistik.arbeitsage ntur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/zr-kreise-bedarf-rev/zr-kreise-bedar f-rev-k-0-xlsm.xlsm?__blob=publicationFile&v=1). Der monatliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften lag im Februar 2025 bei 3,94 Mrd. Euro. Hiervon entfallen etwa 1,6 Mrd. Euro auf die Regelbedarfe der erwerbsfähigen sowie nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, rund 1,47 Mrd. Euro auf die Kosten der Unterkunft und weitere 656 Mio. Euro auf Sozialversicherungsleistungen, Mehrbedarfe sowie weitere Zahlungsansprüche der Leistungsempfänger (statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/ii ia7/zeitreihekreise-zr-gruarb/zr-gruarb-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile &v=1). Der durchschnittliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft lag im Februar 2025 bei 1 347 Euro (darunter 502 Euro für die Kosten der Unterkunft) (ebd.).
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II), und wie hoch fielen im Jahr 2024 die Verwaltungskosten pro Bedarfsgemeinschaft aus?
Die Bundesausgaben für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrugen im Jahr 2024 rund 6,535 Mrd. Euro. Die Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft lagen im Jahr 2024 bei durchschnittlich 2 229 Euro.
Wie hoch waren im Jahr 2024 und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Regelleistungsberechtigten sowie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschafts [BG]-Typ: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Berichtsmonat März 2025 insgesamt rund 5,4 Millionen Regelleistungsberechtigte (RLB) und rund 4 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften im SGB II (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Single‑Bedarfsgemeinschaften (BG) bei 1 029 Euro pro Monat, von Alleinerziehenden-BG bei 1 478 Euro/Monat, von Partner-BG ohne Kinder bei 1 429 Euro/Monat und von Partner-BG mit Kindern bei 2 218 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch waren im Jahr 2024 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern, ausweisen)?
In der Jahressumme 2024 lag der Zahlungsanspruch von Leistungsberechtigten insgesamt bei rund 46,92 Mrd. Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2024 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach Altersgruppen: 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter und differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der Zahlungsanspruch von RLB bei rund 46,91 Mrd. Euro und der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB bei 711 Euro pro Monat. Bei RLB deutscher Staatsangehörigkeit lag der Monatsdurchschnittswert bei 718 Euro und bei RLB ausländischer Staatsangehörigkeit bei 703 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB bei 711 Euro pro Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch waren im Jahr 2024 und wie hoch sind aktuell Anzahl sowie Anteil der erwerbstätigen Leistungsberechtigten im SGB II mit angerechnetem Einkommen aus Erwerbstätigkeit, und wie hoch war jeweils das durchschnittliche angerechnete Einkommen aus Erwerbstätigkeit pro Leistungsberechtigtem (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahresdurchschnitt 2024 lag die Zahl der erwerbstätigen ELB mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei rund 826 000. Weitere Informationen können der Tabelle 4 im Anhang* entnommen werden. Kenntnisse zu den angerechneten Einkommen aus Erwerbstätigkeit liegen nicht vor, da das angerechnete Einkommen nicht nach Einkommensarten (bspw. aus Erwerbstätigkeit) differenziert werden kann. Ausgewertet wurde daher das zu berücksichtigende (abhängige Erwerbstätigkeit) bzw. verfügbare (selbständige Tätigkeiten) Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Dieses Einkommen entspricht nicht dem anrechenbaren Einkommen, da es sich um das noch nicht um Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge bereinigte Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit handelt.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf laufende anerkannte Kosten der Unterkunft (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der Zahlungsanspruch für laufende anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bei 585 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf Unterkunftskosten (Nettokaltmiete) (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für Unterkunftskosten bei 411 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf laufende Betriebskosten (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für laufende Betriebskosten bei 109 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf Heizkosten (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für Heizkosten bei 105 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf einmalige Kosten der Unterkunft (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für einmalige KdU bei 987 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf Sozialversicherungsleistungen (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für Sozialversicherungsleistungen bei 148 Euro im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf Mehrbedarfe (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für Mehrbedarfe bei 67 Euro im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf weitere Zahlungsansprüche bzw. Leistungen (u. a. unabweisbarer Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfsbedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende) (bitte jeweils getrennt nach: Bund, Bundesländern; Geschlecht: Männern, Frauen; Staatsangehörigkeit: Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, EU 11, Drittstaatsangehörigen, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Bedarfsgemeinschaftstyp: Single-BG, Alleinerziehenden-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für „weitere Zahlungsansprüche“ bei 728 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Wie hoch war im Jahr 2024 und wie hoch ist aktuell der Regelbedarf in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6?
Die jeweils seit dem Jahr 2011 gültigen Regelbedarfsstufen sind in der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgeführt. Diese Anlage ist Bestandteil des SGB XII und unter folgendem Link verfügbar: www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/anlage.html.
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Wie hoch war in den in Frage 15 genannten Jahren der Betrag in der Regelbedarfsstufe 1, der Regelleistungsberechtigten im SGB II (rechnerisch) für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung steht?
Es gibt weder im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) noch im SGB XII eine spezielle monatliche Pauschale für Nahrungsmittel oder andere Verwendungszwecke. Dies gilt auch für den Regelbedarf als monatlicher Pauschalbetrag. Rückschlüsse auf die Höhe einzelner Positionen im Regelbedarf für Jahre, in denen keine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt wurde, sind aufgrund der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen anhand des regelbedarfsrelevanten Preisindexes sowie der Entwicklung der verfügbaren Entgelte nicht möglich.